Streit um strengere Schöffen-Prüfung: Wer darf künftig richten?
Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung des Überprüfungsverfahrens für Schöffenkandidaten. Ein neuer Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass nur Personen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung unterstützen, diese Ämter ausüben können. Der Vorschlag hat unter den politischen Parteien eine Debatte ausgelöst.
Das Ministerium arbeitet an einer Novelle des Deutschen Richtergesetzes. Eine zentrale Neuerung sieht vor, dass Bewerber schriftliche Erklärungen zu möglichen Ausschlussgründen vorlegen müssen. Diese Maßnahme folgt Bedenken hinsichtlich der Eignung einiger Kandidaten für das Amt.
Die unionsgeführte CDU/CSU-Fraktion geht noch einen Schritt weiter. Ihr stellvertretender Vorsitzender, Günter Krings, forderte ein bundesweit einheitliches, verpflichtendes Prüfverfahren vor der Ernennung. Zudem plädiert er für klare Regelungen zur vorläufigen Suspendierung oder Abberufung von Schöffen, falls sich später Probleme ergeben. Die Fraktion schlug außerdem vor, das Bundesamt für Verfassungsschutz in den Auswahlprozess einzubinden.
Die rechtspopulistische AfD lehnt die Pläne des Ministeriums ab. Ihr rechtspolitischer Sprecher, Tobias Matthias Peterka, argumentiert, dass die bestehenden Vorschriften und die bisherige Überprüfung durch die Auswahlausschüsse bereits ausreichen. Er betonte, dass alle Richter – ob ehrenamtlich oder hauptberuflich – die freiheitliche demokratische Grundordnung wahren müssten.
Die vom Ministerium vorgeschlagenen Änderungen würden strengere Kontrollen für Schöffenkandidaten einführen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, zu verhindern, dass Personen ohne demokratische Grundhaltung das Amt ausüben. Die politischen Beratungen zu den Maßnahmen laufen noch.
