Kreistag bestätigt knappen Sieg des CDU-Landrats trotz AfD-Einspruchs
Claudia SchmidtKreistag bestätigt knappen Sieg des CDU-Landrats trotz AfD-Einspruchs
Der Kreistag Spree-Neiße hat das Ergebnis der jüngsten Stichwahl um das Amt des Landrats bestätigt. Die Entscheidung folgt auf einen Einspruch der AfD, die die Gültigkeit der Abstimmung infrage gestellt hatte. Der CDU-Kandidat Martin Heusler wurde mit knappem Vorsprung vor seiner AfD-Konkurrentin zum Sieger erklärt.
Heusler sicherte sich den Posten mit 51,5 Prozent der Stimmen, während die AfD-Kandidatin Christine Beyer auf 48,5 Prozent kam. Das Ergebnis zeigte eine deutliche Spaltung im Wahlverhalten: Heusler erhielt 70,6 Prozent der Briefwahlstimmen, aber nur 45,9 Prozent der Stimmen, die vor Ort abgegeben wurden. Beyer hingegen schnitt an den Wahlurnen stärker ab und holte dort 54,1 Prozent, während sie bei der Briefwahl lediglich 29,4 Prozent erreichte.
Die AfD focht das Ergebnis an und verwies auf mögliche Unregelmäßigkeiten. Die Partei führte die große Kluft zwischen Brief- und Präsenzwahl-Ergebnissen für ihre Kandidatin als Beleg an. Zudem stellte sie Fragen zur Zahl der wahlberechtigten Bürger, die Wahlunterlagen angefordert, aber nicht abgestimmt hatten.
Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe jedoch als unbegründet zurück. Die Einwände seien bloße Vermutungen ohne Nachweis eines Rechtsverstoßes, hieß es. Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder schloss sich dieser Einschätzung an und lehnte den AfD-Antrag auf Annullierung des Ergebnisses ab.
Trotz der Entscheidung bleibt der AfD die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht Cottbus Berufung einzulegen.
Die Bestätigung durch den Kreistag besiegelt Heuslers Sieg als Landrat. Der rechtliche Vorstoß der AfD ist vorerst gescheitert, auch wenn weitere Klagen nicht ausgeschlossen sind. Das Wahlergebnis bleibt damit vorerst unverändert – die Führung im Landkreis Spree-Neiße bleibt vorerst in den bisherigen Händen.






