Brandenburg streitet über Nottransportgebühren: Wer zahlt die Rettungseinsätze?
Finn ZimmermannBrandenburg streitet über Nottransportgebühren: Wer zahlt die Rettungseinsätze?
Neue Regelungen zu Nottransportgebühren führen in Brandenburg zu unterschiedlichen Vorgehensweisen. Der Landkreis Märkisch-Oderland erhebt bereits Gebühren für bestimmte Rettungseinsätze, während die Stadt Cottbus einen anderen Weg eingeschlagen hat und Pläne für ähnliche Kosten abgesetzt hat.
Hintergrund der Änderungen ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Demnach müssen nicht dringliche oder "leere" Krankenfahrten – bei denen Patienten nicht ins Krankenhaus gebracht werden – nicht von den Versicherungen übernommen werden. Normalerweise zahlen Landkreise und kreisfreie Städte diese Kosten zunächst selbst und holen sich die Erstattung später von den Krankenkassen zurück.
Märkisch-Oderland war der erste Landkreis, der das Urteil umsetzte. Seit 2025 stellt er Patienten Gebührenbescheide für Nottransporte aus. Cottbus hingegen verzichtet auf diesen Schritt. Die Stadt und örtliche Krankenkassen einigten sich auf einen Kompromiss, um die Notfalldienste zu finanzieren, ohne die Kosten auf die Patienten abzuwälzen.
In der Folge wird Cottbus keine Rechnungen für Nottransportgebühren verschicken. Die Pläne zur Einführung solcher Entgelte wurden nun endgültig verworfen.
Das Gerichtsurteil hat zu einer uneinheitlichen Handhabung der Rettungskosten in den Regionen geführt: Während Märkisch-Oderland Patienten für bestimmte Einsätze zur Kasse bittet, hat Cottbus eine Vereinbarung getroffen, um Gebühren zu vermeiden. Das Ergebnis bedeutet, dass die Einwohner Cottbus' keine unerwarteten Rechnungen für Nottransporte befürchten müssen.






