Wahlmann will Betriebsratswahlen besser schützen – mit härteren Strafen für Störungen
Claudia SchmidtWahlmann will Betriebsratswahlen besser schützen – mit härteren Strafen für Störungen
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann fordert eine strengere Durchsetzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Sie will erreichen, dass die Behinderung von Betriebsratswahlen oder -arbeit zu einem Offizialdelikt wird, das Staatsanwälte auch ohne formelle Anzeige verfolgen können.
Bisher gelten Eingriffe in die Tätigkeit des Betriebsrats als Antragsdelikte. Das bedeutet, dass eine Strafverfolgung erst nach einer Anzeige durch einen Berechtigten eingeleitet werden kann. Doch in Betrieben ohne Gewerkschaftsvertretung oder bei der ersten Wahl eines Betriebsrats bleiben solche Störungen oft ohne Konsequenzen – schlichtweg, weil es keine berechtigte Person gibt, die Anzeige erstatten könnte.
Die geplante Neuregelung würde das ändern: Staatsanwälte könnten dann von Amts wegen ermitteln, etwa auf Basis von Hinweisen, Whistleblower-Meldungen oder sogar Medienberichten. Wahlmann betonte, dass die Mitbestimmung ein zentraler Bestandteil des deutschen Wirtschaftssystems sei und geschützt werden müsse.
Als nächster Schritt steht eine Debatte im Bundesrat an, in der der Vorschlag detailliert geprüft wird. Sollte die Reform umgesetzt werden, erhalten Staatsanwälte die Befugnis, Fälle von Behinderung auch ohne formelle Anzeige zu verfolgen. Damit ließe sich eine rechtliche Lücke schließen, die bisher viele Vorfälle straffrei stellt. Die Entscheidung des Bundesrats wird zeigen, ob die Reform vorankommt.






