Trotz interner Warnungen: Deutschland weist Asylsuchende an der Grenze ab
Finn SimonTrotz interner Warnungen: Deutschland weist Asylsuchende an der Grenze ab
Deutschlands umstrittene Praxis, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, sieht sich seit Langem mit rechtlichen Warnungen aus den eigenen Regierungsreihen konfrontiert. Interne Dokumente mit einem Umfang von über 1.300 Seiten belegen, dass Beamte die Maßnahme bereits vor ihrer Einführung als rechtlich fragwürdig einstuften. Trotz dieser Bedenken wurde die Regelung im Mai 2025 unter dem neu ernannten Innenminister Alexander Dobrindt offiziell eingeführt.
Erste Anzeichen für Probleme zeigten sich bereits im September 2024. Ein Beamter bezeichnete die geplanten Grenzabweisungen in einem Vermerk für die damalige Ministerin Nancy Faeser als "höchst problematisch" und "nach EU-Recht nicht haltbar". Bereits Ende August 2024 hatte die Abteilung B 2 des Bundesinnenministeriums vor "erheblichen rechtlichen und politischen Risiken" gewarnt, die mit solchen Maßnahmen verbunden seien.
Im Januar 2025 schätzten Ministeriumsmitarbeiter, dass eine mögliche Klage vor dem Europäischen Gerichtshof mindestens neun Monate in Anspruch nehmen würde. Doch die Warnungen rissen nicht ab. Anfang März 2025 äußerte die Europa-Rechtsabteilung des Ministeriums erneut Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Regelung. Sie betonte, dass Bundesländer und lokale Behörden eine "extreme Gefahr für die öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit" nachweisen müssten, um Abweisungen zu rechtfertigen.
Trotz dieser Einwände unterzeichnete Dobrindt am 7. Mai 2025 die correspondingen Richtlinien und ermächtigte Grenzbeamte, Asylantragstellern die Einreise zu verweigern. Seither werden monatlich durchschnittlich 113 Antragsteller abgewiesen. Öffentlicher Widerstand formierte sich in mindestens zwei Bundesländern: Der Flüchtlingsrat des Saarlands kritisierte die SPD-geführte Landesregierung, während der niedersächsische Innenminister Skepsis äußerte. Bisher hat jedoch keine lokale Behörde rechtliche Schritte eingeleitet.
Die Praxis bleibt zwar in Kraft, doch ihre rechtliche Grundlage wird weiterhin intern infrage gestellt. Über 1.300 Seiten an Dokumenten belegen, dass Ministeriumsangehörige die Schwächen der Regelung sowohl vor als auch nach ihrer Umsetzung wiederholt anmahnten. Da bisher keine Klagen eingereicht wurden, hält die Abweisung von Asylsuchenden an der Grenze an – trotz der internen Warnsignale.






