07 April 2026, 00:12

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschleichtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

Sachsen-Anhalt: Fast 1.000 Menschen nutzen neues Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderung

Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz von Sachsen-Anhalt Menschen, ihr rechtliches Geschlecht ohne langwierige Begutachtungen zu ändern. Bereits 976 Personen haben von dem Gesetz Gebrauch gemacht. Wie Behörden mitteilen, handelte es sich bei den Antragstellenden fast ausnahmslos um Erwachsene; nur in wenigen Fällen waren Minderjährige betroffen.

Die neue Regelung trat Ende 2024 in Kraft und vereinfacht das Verfahren zur Anpassung des Geschlechtseintrags. Laut vorliegenden Daten haben 976 Menschen ihren rechtlichen Status auf dieser Grundlage ändern lassen. Davon waren etwa 40 minderjährig, wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler angab.

Die meisten der antragstellenden Jugendlichen ließen ihren Eintrag von weiblich auf männlich ändern. Die Landesregierung bestätigte zudem vier Fälle, in denen Personen ihren Geschlechtseintrag ein zweites Mal korrigierten. Welches Geschlecht dabei gewählt wurde, wurde jedoch nicht dokumentiert.

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Nach dem Gesetz ist eine erneute Änderung nach einer einjährigen Wartefrist rechtlich zulässig. Der Fachverband der Standesämter bewertet die Reform zwar grundsätzlich positiv, prüft jedoch mögliche Nachbesserungen. Einer der Vorschläge sieht vor, dass Personen, die während ihrer Registrierung als Mann eine Straftat begangen haben, fünf Jahre warten müssen, bevor sie ihren Eintrag erneut ändern dürfen.

Das Selbstbestimmungsgesetz wird vor allem von Erwachsenen genutzt; nur vereinzelt stellen Minderjährige Anträge. Die Regierung hat zwar einige Fälle von wiederholten Änderungen bestätigt, doch bleiben die Details begrenzt. Aktuell werden mögliche gesetzliche Anpassungen diskutiert – darunter strengere Wartefristen für bestimmte Tätergruppen.

Quelle