Mainz verschiebt Beherbergungssteuer auf Gäste – Hotels atmen auf
Die Stadtverwaltung Mainz hat nach Gesprächen mit lokalen Hotels und anderen Interessensvertretern ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die neue Fassung verlagert die Zahlungspflicht von den Unternehmen auf die Gäste. Die Behörden bezeichnen die Änderungen als fairer und praktikabler.
Die überarbeitete Satzung sieht eine zentrale Neuerung vor: Künftig müssen die Gäste – und nicht mehr die Betriebe – die Beherbergungsabgabe entrichten. Diese Anpassung erfolgte nach Rückmeldungen aus der Hotellerie und anderen Akteuren der Tourismusbranche.
Zusätzlich wurde eine Übergangsregelung eingeführt. Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, sind erst ab dem 31. März 2027 zur Zahlung der Abgabe verpflichtet. Damit erhalten sie zusätzliche Zeit, um sich auf das neue System einzustellen.
Die aktualisierte Satzung wird am 6. Mai 2026 dem Finanz- und Hauptausschuss zur Prüfung vorgelegt. Das Gremium entscheidet dann, ob die Änderungen gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten.
Sollte der Entwurf angenommen werden, zahlen Gäste die Abgabe künftig direkt – statt dass die Betriebe sie abführen. Die Übergangsphase entlastet Unternehmen mit bestehenden Vereinbarungen. Die Stadt erwartet, dass das überarbeitete System die Einhaltung erleichtert und Streitigkeiten über Zahlungen verringert.






