Gericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Finn ZimmermannGericht stoppt Spiegel-Berichte zu Christian Ulmen und Deepfake-Skandal
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit dem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Das Urteil untersagt dem Magazin, bestimmte Vorwürfe im Zusammenhang mit KI-generierter Fake-Pornografie zu veröffentlichen. Das Gericht sah keine ausreichenden Beweise dafür, dass Ulmen die Videos mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet haben soll.
Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe zulässig sei. Nun hat das Oberlandesgericht Teile dieses Urteils aufgehoben.
Das Gericht urteilte zudem, dass Zitate aus einer 50 Jahre alten E-Mail von Ulmen an seinen Verteidiger dem Schutz der Privatsphäre unterliegen. Der Spiegel darf sie nicht mehr veröffentlichen. Das Magazin kann jedoch weiterhin berichten, dass Fernandes Ulmen körperliche Gewalt vorwirft.
Fernandes behauptet, Ulmen habe nicht nur die KI-generierten Videos angefertigt, sondern auch gefälschte Social-Media-Profile unter ihrem Namen eingerichtet. Sie wirft ihm vor, sich in Telefonaten als sie ausgegeben und mit anderen Männern sexuelle Gespräche geführt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Ulmen wegen separater Vorwürfe der häuslichen Gewalt.
Das Urteil ist ein wichtiger Erfolg für Ulmens Kanzlei Schertz-Bergmann. Diese argumentierte, die ursprüngliche Berichterstattung von Spiegel habe eine übermäßige Folgeberichterstattung und eine einseitige öffentliche Debatte ausgelöst.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat angekündigt, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und digitale sexualisierte Gewalt zu verschärfen. Die Gerichtsentscheidung verbietet Der Spiegel, Ulmens Beteiligung an der Erstellung oder Verbreitung der Fake-Pornografie zu behaupten. Die Ermittlungen der Behörden laufen noch.






