Gericht kippt Verbote für NPD-Kundgebung: NS-Symbole und Parolen erlaubt
Finn SimonGericht kippt Verbote für NPD-Kundgebung: NS-Symbole und Parolen erlaubt
Ein Gericht in Braunschweig hat zentrale Auflagen für eine Kundgebung der rechtsextremen NPD gekippt und entschieden, dass einige Verbote zu weit gingen. Mit dem Urteil wurden auch Beschränkungen für nazistische Parolen und Symbole aufgehoben. Die Stadtverwaltung hat die Entscheidung trotz Bedauern über die Konsequenzen akzeptiert.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte zunächst Teile der Auflagen für die NPD-Veranstaltung außer Kraft gesetzt. Dazu gehörten Verbote für Kleidung mit Abkürzungen verbotener NS-Organisationen. Zudem hob das Gericht Beschränkungen für Parolen auf, die verbotene Parteien aus der NS-Zeit verherrlichten oder wiederbeleben sollten.
Die Stadt Braunschweig legte zwar Berufung ein, doch das Oberverwaltungsgericht wies diese zurück. Damit bestätigte es das vorherige Urteil, sodass die gelockerten Auflagen bestehen bleiben.
Tobias Pollmann, Leiter der Ordnungsbehörde, nahm die Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Er betonte, dass der Fall die engen rechtlichen Grenzen bei der Regulierung von Versammlungen aufzeige – selbst dann, wenn es um sensible oder umstrittene Inhalte gehe.
Durch das Urteil dürfen bestimmte NS-Symbole und Parolen bei der NPD-Kundgebung nun nicht mehr verboten werden. Die Behörden haben das Ergebnis zwar hingenommen, wiesen aber auf die Schwierigkeit hin, die öffentliche Ordnung mit der Versammlungsfreiheit in Einklang zu bringen. Das Urteil könnte künftig als Präzedenzfall für ähnliche Verfahren dienen.






