22 April 2026, 20:10

Ermittlungsverfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt

Ein Mann im Anzug spricht in ein Mikrofon an einem Rednerpult, mit einem Banner im Hintergrund und einer aufmerksamen Menge.

Ermittlungsverfahren gegen ÖRR-Blog-Betreiber Jonas Müller eingestellt

Eine Notfall-Spendenaktion hat die Anwaltskosten für Jonas Müller, den Betreiber des ÖRR-Blogs, erfolgreich gedeckt. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat nun das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung gegen ihn eingestellt. Müller zeigte sich erleichtert, nachdem er monatelang in Unsicherheit über seine Berichterstattung zu Hamado Dipama gelebt hatte.

Der Fall nahm seinen Anfang mit zwei Beiträgen, die Müller auf X (ehemals Twitter) über Dipama veröffentlicht hatte. Im ersten verwies er auf Dipamas Interaktion mit einem Instagram-Post von Afrokratie, in dem ursprünglich weiße Menschen als "Neandertaler" bezeichnet worden waren. Im zweiten stellte er die Frage, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.

Müller beschrieb die Ermittlungen als emotional belastend. Zudem kritisierte er, was er als Ungleichgewicht in Beleidigungsklagen ansieht, bei denen Angeklagte oft unverhältnismäßig hohe rechtliche Hürden überwinden müssten. Unterstützer solidarisierten sich mit ihm und sammelten 15.000 Euro, um seine Prozesskosten zu decken.

Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren schließlich ein. Müller begrüßte die Entscheidung, blieb jedoch kritisch gegenüber Dipama und deutete an, dass dessen Beschwerden eher auf persönlichen Motiven als auf rechtlicher Berechtigung beruhten.

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Mit der Einstellung des Verfahrens muss Müller keine weiteren juristischen Konsequenzen befürchten. Die gesammelten Mittel decken seine Anwaltskosten ab und ermöglichen es ihm, seine Arbeit ohne finanzielle Belastung fortzusetzen. Der Ausgang des Falls setzt ein Beispiel für ähnliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Kommentaren und Beleidigungsklagen.

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