07 April 2026, 18:10

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole

Altes Buch mit einem Adleremblem auf dem Titelblatt der ersten Auflage der deutschen Verfassung, mit Text und einer Illustration einer Person.

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz für Richter ohne religiöse Symbole

Brandenburg plant Neutralitätsgesetz: Richter und Staatsanwälte sollen keine religiösen oder politischen Symbole tragen

Brandenburg will ein Neutralitätsgesetz einführen, das Richtern und Staatsanwälten verbietet, in Gerichtsverhandlungen religiöse oder politische Symbole zu tragen. Betroffen wären sichtbar getragene Kopftücher, Kippas und Kreuze. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund der anhaltenden Debatte in Deutschland über religiöse Bekundungen im öffentlichen Dienst.

Die rot-schwarze Koalitionsregierung des Landes hatte die Maßnahme bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Ziel ist es, den Anschein von Befangenheit in der Justiz zu vermeiden und die Unparteilichkeit der Gerichte zu wahren. Mehrere andere Bundesländer, darunter Berlin, haben bereits ähnliche Neutralitätsgesetze verabschiedet.

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Die Pläne bauen auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 auf. Damals entschied das Gericht, dass religiöse Symbole bei Amtsträgern das Vertrauen der Öffentlichkeit in ein vorurteilsfreies Rechtssystem untergraben könnten. Der Brandenburgische Richterbund unterstützt den Entwurf. Sein Vorsitzender, Stephan Kirschnick, regte an, die Regelungen auch auf Laienrichter und sichtbare Tattoos auszuweiten.

Kirschnick betonte, dass die Beschränkungen muslimische Frauen mit Kopftuch nicht von der juristischen Ausbildung ausschließen sollten. Allerdings könnten sie Einschränkungen unterliegen, wenn es um die Leitung von Gerichtsverhandlungen geht. Das Justizministerium in Potsdam hat noch nicht mitgeteilt, wann der Gesetzesentwurf offiziell eingebracht wird.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, würde Brandenburg sich anderen Bundesländern anschließen, die judikative Neutralität durchsetzen. Das Verbot würde für alle religiösen und politischen Symbole gelten und das Prinzip der Unparteilichkeit vor Gericht stärken. Der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren ist derzeit noch unklar.

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