06 May 2026, 18:08

YouTuber "Niko & Tino" wegen Islam-Kritik in der strafrechtlichen Grauzone

Plakat, das eine Radiosendung mit dem Titel "Die Stimme der liberalen Muslime" ankündigt, mit Bildern von Menschen mit Kopfhörern und Mikrofonen in einem Gespräch.

YouTuber "Niko & Tino" wegen Islam-Kritik in der strafrechtlichen Grauzone

Zwei deutsche YouTuber, bekannt als „Niko“ und „Tino“, stehen wegen eines Videos, in dem sie islamischen Antisemitismus kritisieren, unter strafrechtlicher Untersuchung. Der Fall hat eine Debatte über Meinungsfreiheit und die Frage ausgelöst, ob das Rechtssystem verschiedene Religionen gleich behandelt. Ihr Anwalt und Unterstützer werfen der Staatsanwaltschaft vor, gezielt christliche Stimmen unfair zu verfolgen.

Im Jahr 2024 hatten die beiden ein Video mit dem Titel „Der Islam ist nicht friedlich“ hochgeladen, das Aufnahmen von Demonstrationen zeigte, auf denen Personen zu Hass gegen Israel aufstachelten oder Anschläge feierten. Die Staatsanwaltschaft Hamburg leitete im Februar 2025 ein Ermittlungsverfahren nach Paragraf 166 des Strafgesetzbuchs ein, um zu prüfen, ob das Video eine Religion rechtswidrig beleidigt oder die öffentliche Ordnung gefährdet.

Nikos Anwalt, Marco Wingert, fordert die Einstellung des Verfahrens. Er argumentiert, das Video drücke lediglich christliche Überzeugungen aus, und fragt, warum ähnliche Äußerungen von Privatpersonen strafrechtlich verfolgt würden, während die öffentliche Diskussion über islamischen Antisemitismus ohne Konsequenzen bleibe. Wingert wirft zudem die Frage auf, ob hier ein zweierlei Maß im Rechtssystem angewendet werde.

Die Christliche Polizeivereinigung unterstützt die YouTuber. Ihr Bundesvorsitzender, Holger Clas, kritisiert die Ermittlungen und fragt, ob vergleichbare Kritik am Christentum mit derselben juristischen Härte geahndet würde – ein Hinweis auf eine mögliche Ungleichbehandlung. Der Fall sorgt weiterhin für Aufsehen, da er die Grenzen von Meinungsfreiheit und Religionskritik in Deutschland auslotet.

Die Untersuchungen laufen noch; im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob das Video in unzulässige Hetze umschlägt. Das Ergebnis könnte richtungsweisend dafür werden, wie mit Religionskritik nach deutschem Recht umgegangen wird. Die Unterstützer der YouTuber bestehen darauf, dass der Fall grundsätzliche Bedenken hinsichtlich der Fairness im Schutz der Meinungsfreiheit aufzeigt.

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