Verurteilter Mörder flieht während begleiteten Hafturlaubs aus niedersächsischem Gefängnis
Hannah FuchsVerurteilter Mörder flieht während begleiteten Hafturlaubs aus niedersächsischem Gefängnis
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus der Justizvollzugsanstalt Celle in Peine geflohen. Der Vorfall hat eine gründliche Untersuchung durch die Behörden ausgelöst und in Niedersachsen Kritik von politischen Vertretern hervorgerufen.
Benjamin F. verbüßte eine lebenslange Freiheitsstrafe, hatte jedoch nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes Anspruch auf Lockerungen des Vollzugs. Dieses Gesetz ermöglicht Häftlingen vorübergehende Ausgänge, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Vor seiner Flucht hatte er bereits 38 begleitete Ausgänge ohne Zwischenfälle absolviert.
Das zuständige Ministerium bestätigte, dass der Ausgang aufgrund einer positiven Sozialprognose genehmigt worden war. Benjamin F. erfüllte zudem die Mindesthaftdauer von acht Jahren, die für unbegleitete Außenaktivitäten oder Kurzurlaube erforderlich ist. Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad untertauchte.
Später war er in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt. Die Entscheidung über solche Lockerungen basiert auf der Einschätzung, dass der Inhaftierte weder fliehen noch rückfällig werden wird. Die CDU-Fraktion in Niedersachsen äußerte öffentlich Unverständnis über den Vorfall.
Die Ermittlungen zu Benjamin F.s Flucht laufen weiterhin. Sein Fall wirft Fragen zu den Bedingungen auf, unter denen verurteilte Mörder in Niedersachsen Lockerungen gewährt werden. Die Behörden prüfen weiterhin die Umstände seiner vorübergehenden Entlassung und anschließenden Flucht.






