Strengere Steuerregeln für Geschäftsessen: Was Unternehmen ab November 2025 beachten müssen
Finn ZimmermannStrengere Steuerregeln für Geschäftsessen: Was Unternehmen ab November 2025 beachten müssen
Neue Steuerregeln für die Absetzung von Geschäftsessen in Deutschland gelten seit November 2025
Unternehmen müssen seit November 2025 strengere digitale Dokumentationspflichten erfüllen, um Bewirtungskosten steuerlich geltend zu machen. Die Änderungen betreffen sämtliche Aufwendungen für geschäftliche Bewirtung und sehen spezifische Anforderungen an Rechnungen und Belege vor.
Nach den aktualisierten Vorschriften sind nur maschinell erstellte, elektronisch erfasste Belege abzugsfähig. Diese müssen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) gegen Manipulation gesichert werden. Auch digitale oder eingescannt Papierbelege müssen den GoBD-Standards für elektronische Buchführung und Datenzugriff entsprechen.
Rechnungen bis 250 Euro müssen den vollständigen Namen und die Adresse des Dienstleisters, das Rechnungsdatum sowie eine detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen oder Waren enthalten. Zudem sind das Datum der Bewirtung und der Gesamtpreis anzugeben. Bei Rechnungen über 250 Euro werden zusätzliche Angaben verlangt, darunter die Steuernummer, eine fortlaufende, eindeutige Rechnungsnummer sowie der Name des steuerpflichtigen Gastgebers.
Unabhängig vom Betrag ist der geschäftliche Anlass der Bewirtung schriftlich zu dokumentieren. Eigenständig erstellte Spesenabrechnungen bedürfen einer Autorisierung per elektronischer Signatur oder Freigabe. Selbst bei einem Ausfall des TSE-Systems bleiben die Abzüge grundsätzlich möglich.
Nur 70 Prozent der Bewirtungskosten sind als Betriebsausgaben abziehbar. Unternehmen müssen die Einhaltung aller Dokumentationsvorgaben sicherstellen, um Konflikte mit dem Fiskus zu vermeiden.
Das neue System verschärft die Kontrollen bei Bewirtungskosten durch die Pflicht zu digitalen, fälschungssicheren Belegen. Vor der Einreichung müssen Unternehmen prüfen, ob alle Rechnungen den TSE- und GoBD-Anforderungen genügen. Bei Verstößen drohen die Aberkennung von Abzügen oder Sanktionen durch die Finanzbehörden.