Streit um Hackbacks: Soll Deutschland fremde IT-Systeme angreifen dürfen?
Finn SimonStreit um Hackbacks: Soll Deutschland fremde IT-Systeme angreifen dürfen?
Ein geplanter Gesetzesentwurf in Deutschland könnte Sicherheitsbehörden neue Befugnisse einräumen, um sich aktiv gegen Cyberbedrohungen zur Wehr zu setzen. Der Entwurf sieht vor, dass das Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in ausländische IT-Systeme eingreifen dürfen. Doch Kritiker, darunter der digitalpolitische Sprecher der SPD, Johannes Schätzl, äußern erhebliche Bedenken gegen die Pläne.
Schätzl befürwortet zwar eine Stärkung der Cyberabwehr, lehnt aber offensive Maßnahmen wie sogenannte Hackbacks ab. Er argumentiert, dass das Infiltrieren oder Manipulieren fremder Systeme ohne klare Beweise für einen Angriff riskant sei. Seine Hauptsorge gilt der Möglichkeit, dass solche Aktionen gegen internationale Rechtsnormen verstoßen oder zivile Infrastruktur beschädigen könnten.
Der SPD-Politiker fordert eine präzise gesetzliche Definition, was genau unter einem Hackback zu verstehen ist. Ohne eine solche Regelung, warnt er, könnten Behörden über ihr eigentliches Mandat hinaus handeln. Zudem hat Schätzl das Bundesinnenministerium aufgefordert, die Vergabe dieser Befugnisse zu überdenken, und betont, dass sich Cyberoperationen stets an internationalen Vorgaben orientieren müssen.
Seine Haltung spiegelt die grundsätzliche Debatte wider, wie weit Regierungen bei der Abwehr digitaler Bedrohungen gehen dürfen. Zwar bleibt die Cyberverteidigung eine Priorität, doch Schätzl besteht darauf, dass alle Maßnahmen im Rahmen rechtlicher und ethischer Grenzen bleiben müssen.
Der Gesetzesentwurf wird derzeit intensiv geprüft, während Abgeordnete Sicherheitsinteressen gegen rechtliche Risiken abwägen. Schätzls Warnungen unterstreichen die Notwendigkeit klarer Regeln, bevor Behörden offensive Cyberfähigkeiten erhalten. Das Ergebnis könnte Deutschlands Umgang mit digitalen Bedrohungen auf Jahre hinaus prägen.






