Schufa vor Gericht: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen wirklich sein?
Finn SimonSchufa vor Gericht: Wie transparent müssen Bonitätsbewertungen wirklich sein?
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Bonitätsbewertungsmodell ein. Dieses System nutzt eine Skala von 100 bis 999 und basiert auf zwölf definierten Kriterien. Mit dem Update soll ein älteres, komplexeres Modell bis Ende 2028 abgelöst werden.
Fünf Personen haben die Schufa vor Gericht angefochten. Sie werfen dem Unternehmen vor, nicht ausreichend offenzulegen, wie die Bonitätswerte berechnet werden. Nun muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden, wie detailliert die Schufa nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Auskunft erteilen muss.
Im Mittelpunkt des Streits steht die Transparenz bei automatisierten Entscheidungsverfahren. Ab November 2026 gelten strengere Datenschutzregeln für „materielle Scoring-Systeme“. Die Schufa betont, ihr aktuelles Modell erfülle bereits diese künftigen Standards und lege alle Faktoren sowie deren Gewichtung offen.
Die Gerichtsentscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf datenbasierte Bewertungen haben. Sie wird die Pflichten nach der DSGVO für automatisierte Scoring-Verfahren klären und das Recht der Verbraucher stärken, die Logik hinter solchen Systemen zu verstehen.
Die Schufa ist überzeugt, dass ihre Offenlegungen bereits den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Kläger fordern jedoch tiefere Einblicke in den Berechnungsprozess. Das Urteil wird festlegen, wie transparent algorithmische Entscheidungen, die Verbraucher betreffen, sein müssen.






