Reiche will Pendlerpauschale erhöhen – doch die Spritpreise bleiben hoch
Finn SimonReiche will Pendlerpauschale erhöhen – doch die Spritpreise bleiben hoch
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert vorübergehende Erhöhung der Pendlerpauschale
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hat eine zeitweilige Anhebung der Pendlerpauschale gefordert, um Autofahrer zu entlasten. Der Vorstoß erfolgt vor dem Hintergrund stark steigender Spritpreise, die durch die Eskalation im Iran-Konflikt ausgelöst wurden. Reiche argumentiert, dass höhere Pauschalen gezielt denen zugutekämen, die für ihren Arbeitsweg auf das Auto angewiesen sind.
Aktuell liegt die Pendlerpauschale in Deutschland bei 38 Cent pro Kilometer – ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Reiche schlägt vor, diesen Satz als gezielte Maßnahme für Beschäftigte zu erhöhen, die mit höheren Fahrtkosten konfrontiert sind.
Alternative Lösungsansätze wie Tankgutscheine oder eine Preisobergrenze für Benzin lehnt Reiche ab. Sie hält diese Optionen für weniger wirksam, um Pendler spürbar zu entlasten.
Unterdessen hat Finanzminister Lars Klingbeil vorgeschlagen, eine Übergewinnsteuer für Mineralölkonzerne wieder einzuführen. Der Vorschlag orientiert sich an einer früheren EU-Regelung, die während der Energiekrise nach Russlands Angriff auf die Ukraine eine 33-prozentige Besteuerung von Gewinnen vorsah, sofern diese die durchschnittlichen Preise um 20 Prozent oder mehr überstiegen.
Reiche äußert jedoch rechtliche Bedenken gegen die Übergewinnsteuer. Sie verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das ähnliche Maßnahmen in der Vergangenheit für verfassungswidrig erklärt hatte. Ihre Haltung wirft Zweifel auf, ob eine solche Steuer heute rechtlich durchsetzbar wäre.
Reiche setzt stattdessen auf eine Anpassung der Pendlerpauschale und lehnt weiterreichende steuerpolitische Instrumente ab. Die Debatte zeigt, wie schwierig es ist, finanzielle Entlastung für Autofahrer mit rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Einklang zu bringen. Jede Entscheidung muss sowohl die steigenden Spritkosten als auch verfassungsrechtliche Grenzen berücksichtigen.






