Rechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – "Justiz ist überlastet"
Hannah FuchsRechtsexperte fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen – "Justiz ist überlastet"
Rechtsexperte Helmut Frister fordert Reform des Schwarzfahrparagrafen in Deutschland
Der Juraprofessor Helmut Frister plädiert für eine Überarbeitung der deutschen Regelungen zu Beförderungserschleichung. Seine Kritik: Die aktuellen Gesetze belasten das Justizsystem unnötig, indem sie Bagatelldelikte wie schwere Straftaten behandeln. Sein Vorschlag zielt darauf ab, klar zwischen gravierendem Fehlverhalten und bloßen Vertragsverstößen zu unterscheiden.
Frister betont, dass nur besonders verwerfliches Verhalten strafrechtlich geahndet werden sollte. Einfaches Schwarzfahren – etwa ohne gewaltsames Eindringen oder das Überwinden von Sperren – sei eher eine zivilrechtliche Angelegenheit als ein Verbrechen. Damit stellt er sich gegen die geltende Rechtslage, die seiner Ansicht nach zu schnell auf strafrechtliche Verfolgung setzt, statt diese als letztes Mittel einzusetzen.
Aktuell führt in Deutschland jede vierte Ersatzfreiheitsstrafe auf Beförderungserschleichung zurück. Für Frister ein Beleg dafür, dass das System überlastet ist und die Gerichte mit Kleinstdelikten überflutet werden. Dennoch lehnt er eine vollständige Abschaffung von Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs ab. Stattdessen wirbt er für gezielte Reformen.
Sein Modell sieht vor, dass Schwarzfahren im Fernverkehr weiterhin strafbar bleibt. Daten aus dem Jahr 2024 zeigen, dass jeder achte gemeldete Fall den Fernverkehr betrifft – ein Indiz dafür, dass hier schärfere Maßnahmen gerechtfertigt sein könnten. Allerdings warnt Frister davor, alle Formen der Beförderungserschleichung zu bloßen Ordnungswidrigkeiten herabzustufen. Selbst bei einer Umwandlung in Zwangsgeld drohten sonst weiterhin Haftstrafen.
Fristers Plan würde die Justiz entlasten, indem er den Fokus auf schwere Verstöße legt. Während Schwarzfahren im Fernverkehr strafrechtlich relevant bliebe, könnten Bagatellfälle künftig zivilrechtlich geregelt werden. Die Reform soll die Rechtsprechung effizienter gestalten – ohne Schwarzfahrer komplett straffrei zu stellen.






