19 June 2026, 12:07

Niedersachsens Grundsteuerreform hält gerichtlicher Prüfung stand – doch Kritik bleibt

Klage abgewiesen

Niedersachsens Grundsteuerreform hält gerichtlicher Prüfung stand – doch Kritik bleibt

Eine Grundbesitzerin in Niedersachsen ist mit ihrer Klage gegen das neue Grundsteuersystem des Landes gescheitert. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Reform von 2021 nicht verfassungswidrig sei – trotz ihres Vorwurfs, ihr Gewerbeobjekt werde übermäßig besteuert. Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde jedoch die Revision zum Bundesfinanzhof in München zugelassen.

Im Mittelpunkt des Streits steht die Grundsteuerreform von 2021, die Niedersachsen in eigener Regie umsetzte und nicht dem bundesweiten Modell folgte. Die Klägerin argumentierte, ihr Gewerbegrundstück werde durch das Bodenrichtwertmodell ungerechtfertigt hoch besteuert. Das Gericht bestätigte jedoch das Recht des Gesetzgebers, Bewertungen zu vereinfachen und Wohnimmobilien steuerlich zu begünstigen.

Die Reform trat Anfang 2025 in Kraft und sollte die Gesamtsteuereinnahmen nicht erhöhen. Dennoch führen die neuen Regeln bei einigen Eigentümern und Mietern zu höheren Belastungen, während andere weniger zahlen. Finanzminister Gerald Heere (Grüne) begrüßte das Urteil als Bestätigung für den eingeschlagenen Weg hin zu einem vereinfachten Grundsteuersystem.

Der Fall reiht sich in frühere Kritik des Bundesverfassungsgerichts ein, das veraltete Bewertungsmethoden beanstandet hatte. Dies hatte die Bundesregierung 2019 zum Erlass eines neuen Grundsteuergesetzes veranlasst.

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Das Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der niedersächsischen Reform. Das Land kann damit an seinem vereinfachten System festhalten – auch wenn einige Grundbesitzer weiterhin höhere Kosten tragen. Der Fall geht nun zur weiteren Prüfung an den Bundesfinanzhof.

Quelle