Neue Pflicht: Stornierungsknopf für Online-Verträge ab Juni 2024
Ab dem 19. Juni müssen Unternehmen in Deutschland auf ihren Websites einen gut sichtbar platzierten Stornierungsknopf anzeigen. Die neue Regelung betrifft Online-Verträge über Waren, Dienstleistungen, Finanzprodukte und Versicherungen und soll Verbrauchern die Kündigung von Verträgen erleichtern.
Ab diesem Stichtag sind Händler und Anbieter verpflichtet, einen entsprechend beschrifteten Button – etwa mit der Aufschrift „Vertrag kündigen“ – auf ihren Seiten einzubinden. Dieser muss leicht auffindbar und bedienbar sein. Zudem darf der Kündigungsvorgang selbst nicht komplizierter gestaltet sein als der ursprüngliche Vertragsabschluss.
Nutzer erhalten nach Betätigung des Buttons umgehend eine Bestätigung in einem speicherbaren Format, etwa per E-Mail. Unternehmen dürfen dabei nur grundlegende Angaben abfragen, wie den Namen des Kunden, die Bestellnummer und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Der neue Button ändert nichts am gesetzlichen Widerrufsrecht, das weiterhin 14 Tage nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt gilt.
Die Vorgabe geht auf eine EU-Richtlinie zurück, wurde jedoch nicht in allen Mitgliedstaaten einheitlich umgesetzt. Bisher ist sie nur für Verträge unter deutscher Rechtshoheit verbindlich. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Die Regelung umfasst ein breites Spektrum an Online-Vereinbarungen – von Käufen über digitale Dienstleistungen bis hin zu Finanzverträgen. Durch die Einhaltung der Vorgaben soll sichergestellt werden, dass Verbraucher ihr Kündigungsrecht ohne unnötige Hürden wahrnehmen können. Um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden, muss der Button bis zum Juni-Termin implementiert sein.






