Musterklage könnte Rundfunkanstaltsgebühr steuerlich absetzbar machen
Claudia SchmidtMusterklage könnte Rundfunkanstaltsgebühr steuerlich absetzbar machen
Der Bund der Steuerzahler stellt die steuerlichen Regelungen zur Rundfunkanstaltsgebühr auf den Prüfstand. Vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern wurde eine Musterklage eingereicht. Das Urteil könnte entscheiden, ob Millionen Bürger die Gebühr künftig von der Steuer absetzen können.
Ein Steuerzahler hatte versucht, rund 220 Euro Rundfunkanstaltsgebühr für das Jahr 2024 in seiner Steuererklärung geltend zu machen. Das Finanzamt lehnte den Abzug ab – daraufhin kam es zur Klage. Falls das Gericht den Klägern recht gibt, könnte die Gebühr als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.
Die möglichen Ersparnisse hängen vom individuellen Steuersatz ab. Bei einem Satz von 20 Prozent läge die Ersparnis bei etwa 44 Euro pro Jahr, bei 30 Prozent bei rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten fast 93 Euro sparen. Der tatsächliche Vorteil wäre jedoch von den persönlichen Verhältnissen abhängig.
Ein Urteil zugunsten der Kläger würde Millionen Haushalten ermöglichen, die Rundfunkanstaltsgebühr steuerlich geltend zu machen. Die Entscheidung liegt nun beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund der Steuerzahler setzt sich für eine Änderung ein, die die Belastung für Haushalte im ganzen Land verringern könnte.






