03 April 2026, 06:08

Linksextremist vor Gericht: Molotowcocktails gegen AfD-Politiker und Rettungskräfte

Menschen mit einem Transparent mit der Aufschrift "Öffnet die Grenzen, rettet Leben, kämpft gegen Faschismus" vor einem Gebäude mit Glasfenstern und einem Mast, mit einem Fahrrad und einer Tasche auf der Straße.

Linksextremist vor Gericht: Molotowcocktails gegen AfD-Politiker und Rettungskräfte

Vor dem Landgericht Hechingen muss sich ein 23-jähriger Linksextremist wegen versuchten Mordes verantworten. Tobias K. gestand, im Oktober vergangenen Jahres in Leibertingen (Baden-Württemberg) mehrere Molotowcocktails geworfen zu haben. Die Angriffe richteten sich gegen einen Unternehmer, einen ehemaligen lokalen AfD-Politiker sowie Rettungskräfte.

Im Mittelpunkt des Prozesses steht ein Vorfall, bei dem Tobias K. einen Brandanschlag mit einem Molotowcocktail auf das Auto der Lebensgefährtin von Michael K. verübte. Als dieser versuchte, die Flammen zu löschen, erlitt er Verbrennungen an den Füßen. Die Staatsanwaltschaft geht von einem politischen Motiv aus und verweist auf Michael K.s frühere Tätigkeit für die AfD.

Tobias K. behauptet, er habe gehandelt, nachdem er AfD-Parolen auf einem Fahrzeug gesehen habe, die er als provokativ empfand. Sein Verteidiger verlas im Gericht eine Erklärung, in der der Angeklagte Reue und Scham für seine Taten äußerte.

Ermittlern zufolge warf Tobias K. zudem einen zweiten Molotowcocktail auf ein Wohnhaus, in dem sechs Menschen schliefen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dabei keine Rücksicht auf deren Sicherheit genommen zu haben – ebensowenig wie auf die von Polizei und Feuerwehrkräften, die später eintrafen. Der Angeklagte räumte zwar eine Mitgliedschaft in der Linkspartei ein, bestritt jedoch, aktiv in deren Strukturen eingebunden zu sein.

Der Prozess ist auf vier Verhandlungstage angesetzt; mit einem Urteil wird Mitte April gerechnet.

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Tobias K. sieht sich nach seinem Geständnis schweren Vorwürfen ausgesetzt. Das Gericht muss nun klären, ob seine Taten als versuchter Mord zu werten sind und ob politische Beweggründe eine Rolle spielten. Eine Entscheidung wird für Mitte April erwartet.

Quelle