Kunstprotest gegen Pistorius: Polizei durchsucht Wohnungen von Aktivisten nach Hase-Fluss-Aktion
Finn SimonKunstprotest gegen Pistorius: Polizei durchsucht Wohnungen von Aktivisten nach Hase-Fluss-Aktion
Polizei durchsucht Wohnung zweier Antimilitarismus-Aktivisten nach umstrittener Kunstaktion in Osnabrück
Die Polizei in Osnabrück hat die Wohnungen von zwei Antimilitarismus-Aktivisten durchsucht, nachdem diese im Rahmen einer umstrittenen Kunstprotestaktion eine Skulptur im Hase-Fluss der Stadt verändert hatten – und zwar so, dass sie an Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius erinnerte. Den Ermittlern zufolge wird nun wegen Sachbeschädigung und übler Nachrede ermittelt.
Die Razzia fand im Osnabrücker Stadtteil Bissendorf statt, wo Beamte der Staatsschutzabteilung zwei Stunden lang die Wohnung von Ruben G. und Franziska F. durchsuchten. Beschlagnahmt wurden dabei ein Laptop, ein USB-Stick, Kleidungsstücke sowie ein Kanupaddel. Laut Staatsanwaltschaft sollen die Aktivisten die Kette eines Floßes durchtrennt haben, um an die Statue zu gelangen und diese anschließend umzugestalten.
Bei der Aktion hatten die beiden dem Kunstwerk im Fluss ein Abbild von Verteidigungsminister Pistorius verpasst – inklusive einer aus Gips geformten Erektion. Zwar betonte das Ministerium, die Meinungsfreiheit sei ein zentraler demokratischer Wert, doch eine Beschwerde von Pistorius selbst blieb aus. Stattdessen konzentriert sich das Verfahren auf mögliche Verstöße gegen § 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigung und Verleumdung unter Strafe stellt.
G. und F. haben inzwischen selbst Beschwerde eingelegt und fordern Akteneinsicht. Gleichzeitig begrüßen sie die Aussicht auf einen Prozess, den sie als Chance sehen, ihre Handlungen vor Gericht zu verteidigen. Bei einer Verurteilung wegen übler Nachrede oder Beleidigung drohen ihnen mindestens drei Monate Haft.
Der Vorfall und die anschließenden Ermittlungen werfen die Frage auf, wo in Deutschland die rechtlichen Grenzen politischer Protestkunst verlaufen. Die Aktivisten zeigen sich unbeeindruckt und wollen den Fall nutzen, um ihre Anklagepunkte öffentlich zu diskutieren. Ein Prozess würde klären, ob ihre Aktion noch als künstlerischer Ausdruck gilt – oder bereits eine Straftat darstellt.






