24 May 2026, 08:07

Koblenz kämpft mit 5-Millionen-Loch durch veraltete Kreisumlagen für Berufsschulen

Stadtpersonalamt untersucht: Haben Mitarbeiter der Stadt Koblenz Millionen an Schaden verursacht?

Koblenz kämpft mit 5-Millionen-Loch durch veraltete Kreisumlagen für Berufsschulen

Koblenz steht vor einem Finanzloch von über 5 Millionen Euro durch veraltete Zuschüsse aus Nachbarlandkreisen

Die Stadt Koblenz sieht sich mit einem finanziellen Fehlbetrag von mehr als 5 Millionen Euro konfrontiert – verursacht durch seit Jahren nicht angepasste Kostenbeteiligung der umliegenden Landkreise. Nun wird geprüft, ob die Stadt sich selbst finanziell geschadet hat und ob Schadensersatzansprüche über eine Berufshaftpflichtversicherung geltend gemacht werden können.

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Hintergrund ist eine langjährige Unterfinanzierung bei den Berufsschulen. Während die tatsächlichen Kosten pro Teilzeit-Schüler im Schnitt bei 406,80 Euro liegen, zahlen die umliegenden Landkreise bisher nur 190 Euro pro Jahr. Bei 1.932 auswärtigen Schülern entsteht Koblenz so ein jährlicher Verlust von über 400.000 Euro – eine Lücke, die sich seit 2014 auf mehr als 5 Millionen Euro summiert hat.

Der Rechnungsprüfungsausschuss fordert nun Aufklärung, warum die Kreisumlagen nie an die gestiegenen Kosten angepasst wurden. Als Reaktion darauf wird die Stadt die Beiträge rückwirkend ab Januar dieses Jahres auf 300 Euro pro Schüler erhöhen; für 2028 ist eine weitere Anhebung auf 400 Euro geplant.

Betroffen von den Änderungen sind die Landkreise Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und Westerwald. Um künftige Fehlbeträge zu vermeiden, will Koblenz zudem regelmäßig die Kostenentwicklung an den Berufsschulen prüfen und die Kreisumlagen entsprechend anpassen.

Die Beiträge werden damit in den kommenden Jahren deutlich steigen. Durch die rückwirkende Anpassung und eine strengere Kostenkontrolle soll die Finanzlücke geschlossen werden. Sollte die Prüfung grobe Fahrlässigkeit bestätigen, könnte die Stadt über ihre Haftpflichtversicherung Entschädigung einfordern.

Quelle