19 April 2026, 04:08

Jay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen

Ein Mann in Anzug wird von einem Reporter interviewt.

Jay-Z kontert nach abgewiesener Vergewaltigungsklage mit Verleumdungsvorwürfen

Jay-Z hat sich zu einer abgewiesenen Klage wegen sexueller Übergriffe aus dem Jahr 2024 geäußert. In dem Verfahren, in dem ihm und Sean "Diddy" Combs vorgeworfen wurde, eine Frau im Jahr 2000 unter Drogen gesetzt und vergewaltigt zu haben, wurde im Februar 2025 ein Ende gesetzt. Nun strebt der Rapper eine Verleumdungsklage gegen seine Anklägerin und deren Anwaltsteam an.

Die ursprüngliche Klage war 2024 eingereicht worden und bezichtigte die beiden schwerwiegenden Verfehlungen auf einer Party vor über zwei Jahrzehnten. Jay-Z wies die Vorwürfe von Anfang an zurück und lehnte jeden Vergleich ab mit der Begründung: "Ich kann keinen Vergleich eingehen – das liegt mir nicht im Blut." Das Verfahren wurde Anfang 2025 ohne nähere Begründung abgewiesen, wobei das Urteil als "endgültig" (mit Rechtskraft) festgeschrieben wurde – die Klägerin kann die Anklage somit nicht erneut einreichen.

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2026 ging Jay-Z seinerseits juristisch in die Offensive. Seine Verleumdungsklage wirft der nur als "Doe" bezeichneten Frau und ihren Anwälten Erpressung und böswillige Verfolgung vor. Die Anschuldigungen hätten ihn tief getroffen, gab er zu und bezeichnete sie als "herzzerbrechend". Das Verleumdungsverfahren läuft Stand März 2026 noch.

Während die Abweisung der Klage wegen sexueller Übergriffe ein juristisches Kapitel schloss, geht der Streit um die Verleumdungsvorwürfe weiter. Jay-Zs Team besteht darauf, dass die ursprünglichen Behauptungen haltlos gewesen seien und einzig darauf abzielten, seinen Ruf zu schädigen. Der Ausgang des laufenden Verfahrens wird zeigen, ob weitere rechtliche Konsequenzen folgen.

Quelle