26 June 2026, 12:05

Historische Einigung: Bund übernimmt Milliardenkosten für Kommunen ab September

Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform

Historische Einigung: Bund übernimmt Milliardenkosten für Kommunen ab September

Bund und Länder einig: Finanzielle Entlastung für Kommunen

Die Bundesregierung und die Länder haben sich auf finanzielle Hilfen für die Kommunen geeinigt. Das Paket soll die Belastung durch Bundesgesetze mindern, die seit Jahren die Haushalte der Städte und Gemeinden strapazieren.

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Die neuen Regelungen treten am 1. September in Kraft. Demnach übernimmt der Bund künftig 80 Prozent der Kosten, die Ländern und Kommunen durch die Umsetzung von Bundesgesetzen entstehen – allerdings nur, wenn die Ausgaben 200 Millionen Euro übersteigen. Die Entschädigung wird aus den Mehreinnahmen der Mehrwertsteuer finanziert.

Drei Gesetze haben die Kommunen besonders belastet: das Bundesteilhabegesetz, die Reformen im Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Unterhaltsvorschussgesetz. Während sich die Kosten für die ersten beiden Gesetze in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt haben, sind die Ausgaben für das dritte sogar um das Vierfache gestiegen. Die Einigung folgt dem Grundsatz von Bundeskanzler Friedrich Merz: „Wer bestellt, zahlt auch.“

Damit endet ein jahrelanger Streit zwischen Bund und Kommunen über unfinanzierte Aufgaben. Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Gordon Schnieder schätzt, dass die neuen Regeln den Kommunen bereits im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro ersparen könnten – mit noch größeren Entlastungen in den Folgejahren.

Ab September fließen die ersten Hilfsgelder an die Kommunen. Langfristig, insbesondere ab 2027, sollen die Änderungen Millardeneinsparungen bringen. Die Zusage des Bundes, den Großteil der Kosten zu tragen, markiert einen Wandel in der Handhabung solcher finanzieller Belastungen.

Quelle