Hessens Apotheker zahlen neu – selbst Rentner sind jetzt dabei
Apotheker in Hessen müssen sich auf neue Mitgliedschaftsregeln und Gebühren einstellen. Die Landesapothekerkammer Hessen (LAK) ist aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung nun verpflichtet, auch nicht mehr berufstätige Pharmazeutinnen und Pharmazeutiker zu erfassen. Die Neuregelung geht auf eine Anpassung des Landesheilberufegesetzes zurück, das den Kreis der Beitragspflichtigen erweitert.
Das überarbeitete Gesetz umfasst nun auch Rentnerinnen und Rentner sowie Apotheker, die nicht mehr im Berufsfeld tätig sind – vorausgesetzt, sie haben ihren Wohnsitz in Hessen. Die Kammer steht damit vor der Aufgabe, diese Personen ausfindig zu machen und zu registrieren, was den administrativen Aufwand deutlich erhöht. Zudem wird eine angepasste Gebührenordnung eingeführt, um die größere Mitgliedergruppe abzudecken.
In anderen Bundesländern haben die Kammern ebenfalls ihre Beiträge angepasst. In Sachsen zahlen angestellte Apothekerinnen und Apotheker nun jährlich 228 Euro – eine Erhöhung um 76 Euro. Noch stärker steigen die Kosten in Berlin: Hier müssen berufstätige Mitglieder künftig 294 Euro entrichten, 100 Euro mehr als im Vorjahr. In einigen Regionen zahlen freiwillige Mitglieder dagegen nur 40 Euro pro Quartal.
Niedersachsens Apothekerkammer hat unterdessen die Pharmazeutische Zeitung (PZ) aus ihrem Mitgliedschaftspaket gestrichen. Die hessische Kammer hingegen hat ihre aktuellen Beiträge halbiert, um übermäßige finanzielle Rücklagen abzubauen.
Die Änderungen bedeuten, dass künftig mehr Apothekerinnen und Apotheker Beiträge zahlen müssen – selbst wenn sie nicht mehr praktizieren. Die Kammern stehen nun vor der Herausforderung, diese neuen Mitglieder zu ermitteln und zu belasten, während gleichzeitig der administrative Aufwand steigt. Die Anpassungen spiegeln einen größeren Wandel wider, wie Berufsverbände ihre Mitglieder finanzieren und regulieren.






