08 June 2026, 22:07

Gericht stoppt Linke: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten

Die Linkspartei darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht stoppt Linke: Unbelegte Vorwürfe gegen AfD-Politiker verboten

Ein deutsches Gericht hat zwei Kreisverbände der Linken verurteilt, nachdem diese AfD-Politiker beschuldigt hatten, die Parkinson-Erkrankung eines Abgeordneten verspottet zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe unbelegt seien und die Persönlichkeitsrechte der betroffenen AfD-Mitglieder verletzten.

Der Streit begann während einer Landtagssitzung im April 2025, als der Linke-Politiker Dirk Bruhn behauptete, AfD-Abgeordnete hätten seine Symptome auf abwertende Weise nachgeahmt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Pressemitteilung der Linken, in der es hieß, AfD-Politiker hätten Bruhns Krankheit verhöhnt. Dreizehn AfD-Abgeordnete aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern reichten Klage ein mit der Begründung, die Vorwürfe seien falsch und rufschädigend. Das Gericht gab ihnen recht und stellte fest, dass die Linke ihre Anschuldigungen nicht beweisen könne.

Ein Gericht erster Instanz hatte Teile der AfD-Beschwerde zuvor abgewiesen, jedoch Einspruch gegen die Formulierung „politische und menschliche Arschlöcher“ erhoben – ein in der Pressemitteilung verwendeter Begriff. Das Oberlandesgericht ging noch einen Schritt weiter und untersagte der Linken, die umstrittenen Aussagen künftig zu wiederholen. Zwar müssten Politiker scharfe Kritik ertragen, doch unbewiesene persönliche Angriffe seien nicht hinnehmbar, so die Richter.

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Der AfD-Abgeordnete Thore Stein warf der Linken vor, „falsche Anschuldigungen“ aus politischen Motiven verbreitet zu haben. Ein weiterer AfD-Politiker, Enrico Schult, bezeichnete das Urteil als „Rehabilitierung“ und argumentierte, die Linke habe grundlose Vorwürfe gegen ihn und seine Kollegen erhoben.

Das Gericht betonte, dass politische Debatten zwar hart geführt werden dürften, persönliche Beleidigungen ohne faktische Grundlage jedoch rechtliche Grenzen überschritten. Die beiden Kreisverbände der Linken müssen nun davon Abstand nehmen, die beanstandeten Aussagen erneut zu verbreiten. Das Urteil verhindert, dass die Linke die Vorwürfe gegen die AfD-Abgeordneten wiederholt, und unterstreicht die rechtlichen Grenzen politischer Äußerungen, sofern diese nicht belegt werden können. Der Fall zeigt die Spannung zwischen Meinungsfreiheit und dem Schutz vor Verleumdung in der deutschen Politik auf.

Quelle