12 March 2026, 14:06

Freispruch für Mutter nach Tod ihres Frühchens im Gefrierschrank

Ein frühgeborenes Baby, das friedlich in einem Krankenhausbett schläft, trägt eine Mütze und ist von einem weißen Tuch umgeben.

Prozess um totes Baby in Pizzaschachtel - Mutter freigesprochen - Freispruch für Mutter nach Tod ihres Frühchens im Gefrierschrank

33-Jährige in Achim vom Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung mit Todesfolge freigesprochen

Eine 33-jährige Frau aus Achim ist vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen freigesprochen worden, nachdem ihr Frühchen tot in einem Gefrierschrank aufgefunden wurde. Das nur 940 Gramm schwere Baby war kurz nach der Geburt verstorben und wurde später von Angehörigen in einer Pizzaschachtel entdeckt. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Unterlassen medizinischer Hilfe durch die Mutter den Tod des Kindes verursacht hatte.

Die Frau, die als drogenabhängig bekannt war, hatte vorzeitig Wehen bekommen, jedoch keinen Krankenwagen gerufen. Nach der Geburt verstarb das Kind, woraufhin sie den Leichnam in eine Pizzaschachtel legte und diese in ihrem Gefrierfach deponierte. Monate später fanden Angehörige die Überreste.

Das Landgericht Verden prüfte, ob das Handeln – oder vielmehr das Nichthandeln – der Frau zum Tod des Säuglings geführt hatte. Medizinische Gutachten ergaben jedoch, dass das Baby selbst bei sofortiger ärztlicher Versorgung keine Überlebenschance gehabt hätte. Daher kam das Gericht zu dem Schluss, dass ihr Unterlassen nicht ursächlich für den Tod war.

Die Frau hatte vor ihrer Anklage in Achim gelebt, wobei die Akten keine Angaben darüber enthalten, wie lange sie dort wohnte. Die Staatsanwaltschaft hatte sie zunächst wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge angeklagt, doch das Urteil sprach sie von jeder strafrechtlichen Verantwortung frei.

Die Richter stützten ihre Entscheidung maßgeblich auf die medizinische Einschätzung, dass das Kind unabhängig von einer Behandlung nicht hätte überleben können. Mit dem Freispruch ist das Verfahren nun abgeschlossen; weitere rechtliche Schritte werden nicht folgen. Der Leichnam des Kindes wurde anschließend an die Behörden übergeben, um eine würdige Bestattung zu ermöglichen.

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