FC Alemannia 1916 sichert sich zehn weitere Jahre Erbbaurecht für sein Vereinsgelände
Claudia SchmidtFC Alemannia 1916 sichert sich zehn weitere Jahre Erbbaurecht für sein Vereinsgelände
FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. erhält Verlängerung des Erbbaurechts um zehn Jahre
Der Verein FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. hat eine Verlängerung seines Erbbaurechts um zehn Jahre gesichert. Der Stadtrat stimmte dem Antrag unter Beibehaltung der bisherigen finanziellen Bedingungen zu. Damit ist die Planungssicherheit des Clubs bis 2052 gewährleistet, und anstehende Sanierungsmaßnahmen auf dem Gelände können vorangetrieben werden.
Das ursprüngliche Erbbaurecht datierte aus dem Jahr 1982 und wäre 2042 ausgelaufen. Um Unsicherheiten zu vermeiden und zukünftige Verbesserungen zu ermöglichen, beantragte der Verein eine vorzeitige Verlängerung. Der Stadtrat willigte ein und beließ den jährlichen Erbbauzins bei 2.937,73 Euro, was über den verlängerten Zeitraum insgesamt 29.377,30 Euro entspricht.
Die Verlängerung ermöglicht es dem Verein zudem, öffentliche Fördermittel zu beantragen – eine zentrale Voraussetzung für die geplanten Sanierungsarbeiten. Da der Gesamtwert der Transaktion unter 125.000 Euro bleibt – der Schwellenwert, der in einem Beschluss des Stadtrats aus dem Jahr 2006 festgelegt wurde –, waren keine weiteren Genehmigungen erforderlich. Die Stadt behält jedoch die letzte Entscheidungsgewalt über die Grundstücksvereinbarung.
Mit dieser Regelung kann der Verein seine Projekte nun ohne Verzögerungen oder finanzielle Risiken umsetzen. Die Verlängerung gibt dem FC Alemannia 1916 Klein-Auheim e.V. langfristige Stabilität für seine Anlagen. Der Club kann nun mit den Sanierungsarbeiten und Förderanträgen voranschreiten und so den ununterbrochenen Betrieb sichern. Gleichzeitig bleiben die bisherigen finanziellen Konditionen für das nächste Jahrzehnt unverändert.






