EU beschließt "Ja heißt Ja" – neuer Standard für sexuelle Einwilligung
Hannah FuchsEU beschließt "Ja heißt Ja" – neuer Standard für sexuelle Einwilligung
Die Europäische Kommission hat eine Entschließung zur Unterstützung des "Ja heißt Ja"-Standards für sexuelle Einwilligung verabschiedet. Damit soll in den Mitgliedstaaten ein klarerer rechtlicher Schutz vor sexueller Gewalt geschaffen werden. Der Beschluss folgt auf jahrelange Debatten und aktuelle, viel beachtete Fälle, die die Thematik vorangetrieben haben.
Der neue Standard ersetzt ältere Regelwerke wie das deutsche "Nein heißt Nein"-Gesetz von 2016. Nach dem "Ja heißt Ja"-Prinzip gilt jede sexuelle Handlung ohne eindeutige und freiwillige Zustimmung als strafbar – selbst wenn kein körperlicher Widerstand geleistet wird. Kritiker hatten die Idee zuvor mit dem Vorschlag von "Verträgen vor dem Sex" lächerlich gemacht, doch Gesetzgeber wiesen dies als realitätsfremd zurück.
Den Ausschlag für die Reform gab unter anderem der Fall Gisele Pelidot, der die Lücken in den bestehenden Gesetzen offenlegte. Mehrere EU-Länder, darunter Schweden, Belgien und Frankreich, hatten bereits ähnliche Regelungen eingeführt. Die Entschließung stellt zudem klar, dass mangelnde Begeisterung während des Sexualakts zu einem sofortigen Stopp oder einer direkten Rückversicherung über die Einwilligung führen sollte.
Beamte betonten, dass die Richtlinie keine "Sittenpolizei" in das Privatleben einführe. Vielmehr solle sie ein gemeinsames rechtliches Verständnis in Europa etablieren. Ziel ist es, Opfer besser zu schützen und gleichzeitig die Rechtsunsicherheit in Einwilligungsfragen zu verringern.
Die EU-Entschließung setzt einen neuen Maßstab für Konsensgesetze in den Mitgliedstaaten. Länder ohne "Ja heißt Ja"-Regelungen könnten nun unter Druck geraten, ihre Gesetzgebung anzupassen. Die Änderung ist Teil einer breiteren Initiative, um den rechtlichen Schutz vor sexueller Gewalt zu stärken.






