Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischen Zitats aus dem Jahr 1931
Finn ZimmermannErmittlungen gegen "Achse des Guten" wegen historischen Zitats aus dem Jahr 1931
Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Blog Achse des Guten wegen eines historischen Artikels, den es neu veröffentlicht hat. Der Fall, der nun vom Bayerischen Landeskriminalamt (LKA) bearbeitet wird, geht auf eine Beschwerde über einen Slogan aus dem Jahr 1931 zurück, der in dem Beitrag zitiert wurde. Rechtswissenschaftler fragen sich, warum die Staatsanwaltschaft die Plattform auf Grundlage einer erweiterten Auslegung der Hasskriminalitätsgesetze ins Visier nimmt.
Die Ermittlungen begannen nach einem anonymen Hinweis an Hessen Gegen Hetze, eine Meldestelle mit Verbindungen zum Bundeskriminalamt (BKA). Die Beschwerde bezog sich auf einen Artikel vom Mai 2024 mit dem Titel "Selbst Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Der Beitrag reproduzierte einen Text aus dem Jahr 1931 von Das Reichsbanner, einer der SPD nahestehenden Zeitung, der den Spruch "Alles für Deutschland" enthielt – eine Formulierung, die mittlerweile nach § 86a StGB als strafbar gilt.
Das Gesetz, das verfassungsfeindliche Symbole verbietet, wurde kürzlich ausgeweitet, nachdem der AfD-Politiker Björn Höcke 2024 zweimal wegen der Verwendung desselben Slogans in Reden zu Geldstrafen verurteilt worden war. Seine Verurteilung schuf einen Präzedenzfall, der es Staatsanwälten ermöglicht, politische Äußerungen zu verfolgen, die zuvor als mehrdeutig galten. Zwar gibt es rechtliche Ausnahmen für bildungshistorische Zusammenhänge, doch die Behörden haben nicht dargelegt, warum die Verwendung des Slogans durch Achse des Guten nicht unter diesen Schutz fällt.
Das 2004 von den Journalisten Henryk M. Broder und Dirk Maxeiner gegründete Blog gilt als liberalkonservative Plattform. Das BKA prüfte die Beschwerde zunächst, bevor der Fall an das bayerische LKA übergeben wurde. Die Redaktion von Achse des Guten hat sich bisher nicht öffentlich zu den Ermittlungen geäußert.
Der Fall verdeutlicht die zunehmende Überprüfung politischer Äußerungen im Rahmen der deutschen Hasskriminalitätsgesetze. Die Staatsanwaltschaft hat nicht erläutert, warum der historische Artikel rechtliche Schritte auslöste, obwohl es Ausnahmen für die Berichterstattung über vergangene Ereignisse gibt. Das Ergebnis des Verfahrens könnte maßgeblich beeinflussen, wie Behörden § 86a StGB künftig auf Online-Medien und historische Bezüge anwenden.






