18 June 2026, 02:06

Einigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein

Bund und Länder einig: 'Pfad für Senkung der Lohnkosten ist klar'

Einigung erreicht: Arbeitgeber zahlen ab 2028 weniger in Familienfonds ein

Bund und Länder einig: Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) sinken ab 2028 um einen Prozentpunkt

Die Bundesregierung und die 16 Bundesländer haben sich auf einen Plan verständigt, die Arbeitgeberbeiträge zum Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) ab 2028 um einen Prozentpunkt zu senken. Damit ist ein langjähriger Streit über die Finanzierung dieser Entlastung beigelegt. Beide Seiten haben nun ihre finanziellen Verpflichtungen konkretisiert.

Ursprünglich hatte der Bund vorgeschlagen, die Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Anpassung der Länderanteile an den Steuereinnahmen auszugleichen. Dieser Vorschlag stieß jedoch auf massiven Widerstand der Länder, die nach alternativen Finanzierungsquellen verlangten.

Die nun erzielte Einigung sieht vor, die Deckungslücke des FLAF in Höhe von 600 Millionen Euro zu schließen. Die Länder beteiligen sich mit einem Drittel, also 200 Millionen Euro, an der Finanzierung. Ihre Mitwirkung ist jedoch zeitlich begrenzt und endet 2028. Ab 2029 sollen weitere Verhandlungen im Rahmen des neuen Länderfinanzausgleichs folgen.

Zusätzlich fließen Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (Resilience and Recovery Facility) in das Paket ein. Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bestätigte, dass Länder und Gemeinden die Lasten gemeinsam tragen werden. Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl (ÖVP) erklärte, die Finanzierungslücke sei durch die Länderbeteiligung vollständig gedeckt.

Anton Mattle (ÖVP), Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, begrüßte das Ergebnis, gab jedoch keine weiteren Details bekannt.

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Die Vereinbarung senkt die Arbeitgeberbeiträge zum FLAF ab 2028. Die Länder übernehmen vorübergehend einen Teil der Kosten, während der Rest durch EU-Mittel abgedeckt wird. Der Kompromiss sichert die Stabilität des Fonds und begrenzt die finanzielle Beteiligung der Länder auf einen festgelegten Zeitraum.

Quelle