Deutschland verschärft Mordgesetze gegen geschlechtsspezifische Tötungsdelikte
Finn SimonDeutschland verschärft Mordgesetze gegen geschlechtsspezifische Tötungsdelikte
Deutschland plant eine Verschärfung der Mordgesetze, um Tötungsdelikte mit geschlechtsspezifischen Motiven besser zu erfassen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat Änderungen vorgeschlagen, die sicherstellen sollen, dass Angriffe auf Frauen allein wegen ihres Geschlechts als Mord verfolgt werden können. Damit sollen rechtliche Lücken geschlossen werden, die bisher in manchen Fällen zu milderen Strafen führten.
Nach geltendem deutschen Recht kann eine Tötung als Mord gewertet werden, wenn das Opfer eine Frau ist und das Motiv in besitzergreifendem Verhalten liegt. Dennoch werden einige Fälle weiterhin nur als Totschlag eingestuft, was kürzere Haftstrafen und eine garantierte Entlassung zur Folge hat. Nur eine Verurteilung wegen Mordes ermöglicht eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Justizministerin Hubig strebt eine Präzisierung des Strafgesetzbuchs an, um sogenannte „Feminizide“ – also Tötungen, bei denen das Opfer wegen seines Geschlechts zum Ziel wird – explizit zu erfassen. Ihr Entwurf sieht vor, den Mordtatbestand auf Fälle auszuweiten, in denen das Geschlecht des Opfers das alleinige Motiv darstellt.
Die Bundesregierung argumentiert, dass das Gesetz klarere Definitionen benötige, um zu verhindern, dass solche Verbrechen herabgestuft werden. Bei einer Verabschiedung der Reform würden geschlechtsspezifisch motivierte Tötungen konsequent als Mord geahndet – mit den höchsten möglichen Strafen.
Die geplante Neuregelung würde bedeuten, dass jeder, der eine Frau allein wegen ihres Geschlechts tötet, wegen Mordes angeklagt werden könnte. Damit entfiele die Möglichkeit milderer Urteile nach Totschlagsrecht. Ziel der Regierung ist es, für geschlechterbasierte Gewalt strengere Bestrafungen durchzusetzen.






