07 June 2026, 14:06

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – jetzt droht Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland verstößt gegen EU-Regeln zur Lohngleichheit

Deutschland verpasst EU-Frist für Lohntransparenz – jetzt droht Vertragsverletzungsverfahren

Deutschland hat die EU-Frist für die Einführung neuer Lohntransparenzgesetze verpasst. Das Land hätte die EU-Richtlinie zur Lohngerechtigkeit bis zum 1. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen müssen. Nun könnte die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland einleiten.

Ziel der EU-Richtlinie ist es, die geschlechtsspezifische Lohnlücke zu schließen, die im EU-Durchschnitt derzeit bei 11,1 % liegt. In Deutschland verdienen Frauen im Schnitt 15,6 % weniger pro Stunde als Männer. Nach den neuen Regeln müssen Arbeitgeber künftig Gehaltsangaben für Einstiegspositionen offenlegen und dürfen Bewerber nicht nach früheren Einkommen fragen.

Beschäftigte erhalten zudem das Recht, Informationen über die durchschnittliche Bezahlung vergleichbarer Positionen – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – anzufordern. Unternehmen mit 100 oder mehr Mitarbeitenden müssen regelmäßig über ihre Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern berichten. Die erste Berichtspflicht in Deutschland ist nun für Juni 2028 vorgesehen.

Die Bundesregierung plant, die Richtlinie Anfang 2027 umzusetzen – zwei Jahre später als vorgeschrieben. Bis dahin verstößt Deutschland weiterhin gegen EU-Recht. Durch die Verzögerung drohen dem Land Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission. Sobald die Regeln in Kraft treten, müssen Arbeitgeber mehr Gehaltstransparenz gewährleisten. Gleichzeitig erhalten Beschäftigte stärkere Mittel, um Lohndiskriminierung anzufechten.

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