15 April 2026, 18:08

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

Plakat mit der Aufschrift "Senken Sie die Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente unter der Biden-Harris-Regierung" mit Text und Logo.

DAK-Gesundheit verschärft Abrechnungsregeln für Apotheken ab Mai 2026

DAK-Gesundheit führt neue Regeln für Apotheken bei Kostenvoranschlägen und Rechnungen ein

Ab dem 1. Mai 2026 gelten für Apotheken, die Kostenvoranschläge und Rechnungen bei der DAK-Gesundheit einreichen, verschärfte Vorgaben. Falsche Preisangaben oder unkorrekte Mehrwertsteuer-Details können dann zu Ablehnungen oder Streitigkeiten führen. Ziel der Änderungen ist es, die Abrechnung finanzieller Daten durch Apotheken zu standardisieren.

Nach dem aktualisierten System müssen Apotheken bei elektronischen Kostenvoranschlägen grundsätzlich den Nettopreis – also ohne Mehrwertsteuer – angeben. Wird ein Nettopreis genannt, ist zudem der passende Mehrwertsteuer-Hinweis erforderlich, etwa "Netto (regulärer MwSt-Satz)" oder "Netto (ermäßigter MwSt-Satz)". Für die automatisierte Abrechnung gelten die Standardkennzeichen "1" für den vollen Steuersatz und "2" für den ermäßigten Satz.

Bei vertraglich vereinbarten Bruttopreisen (Beträge inklusive Mehrwertsteuer) ist stattdessen der Bruttopreis anzugeben. In diesen Fällen muss die Kennung "Keine MwSt" verwendet werden. Das gilt auch bei Steuerbefreiung – hier darf in der automatisierten Abrechnung kein Mehrwertsteuer-Hinweis erscheinen.

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Die Regeln verlangen, dass Apotheken in der automatisierten Abrechnung sowohl den Preis als auch den zugehörigen MwSt-Hinweis übermitteln. Bei Nichteinhaltung drohen ab Mai 2026 abgelehnte Kostenerstattungsanträge oder Abrechnungsstreitigkeiten.

Die Neuregelung bedeutet für Apotheken, dass sie ihre Einreichungen künftig besonders sorgfältig prüfen müssen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die DAK-Gesundheit wird die neuen Vorgaben ab dem 1. Mai 2026 konsequent umsetzen, sodass alle Kostenvoranschläge und Rechnungen den aktualisierten MwSt- und Preisstandards entsprechen. Bei Verstößen könnten Abrechnungs- und Erstattungsprozesse gestört werden.

Quelle