22 April 2026, 02:09

Bundesländer fordern Rückkehr zur dauerhaften Integrationspauschale für Geflüchtete

Eine Liniengrafik, die die Anzahl der Personen zeigt, denen in den Vereinigten Staaten von 1990 bis 2016 Asyl gewährt wurde, mit begleitendem Text.

Bundesländer fordern Rückkehr zur dauerhaften Integrationspauschale für Geflüchtete

Eine Gruppe deutscher Bundesländer drängt die Bundesregierung, eine dauerhafte Integrationspauschale für Geflüchtete wieder einzuführen. Unter der Führung von Nordrhein-Westfalens Integrationsministerin Verena Schäffer argumentieren die Länder, dass die aktuellen Mittel die steigenden Kosten nicht decken. Ihr Vorschlag zielt darauf ab, langfristige Unterstützung für lokale Integrationsmaßnahmen zu sichern.

Von 2016 bis 2023 erhielt die Länder jährlich eine Pauschalsumme vom Bund für die Integration von Geflüchteten, die 2019 mit 2,44 Milliarden Euro ihren Höchststand erreichte. Dieses System wurde abgeschafft – seitdem kämpfen viele Kommunen mit den anfallenden Kosten. Seit 2024 erhalten die Bundesländer stattdessen 7.500 Euro pro neuem Asylantragsteller – ein Betrag, den viele inzwischen als unzureichend ansehen.

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Schäffer betont, dass Städte und Gemeinden stark auf Bundesmittel angewiesen sind, um die Integrationsausgaben zu bewältigen. Die Länder fordern eine Rückkehr zum alten Pauschalmodell, das ihrer Meinung nach die finanziellen Belastungen besser abfedert. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen unterstützen den Vorstoß Nordrhein-Westfalens.

Kern der Forderung ist eine verbindliche Zusage des Bundes, sich langfristig an den Integrationskosten zu beteiligen. Die Länder heben hervor, dass ein stabiles Finanzierungssystem unerlässlich ist, um wirksame Unterstützungsstrukturen in den kommenden Jahren aufrechtzuerhalten.

Der Vorschlag würde eine planbare Finanzierung der Geflüchteten-Integration in mehreren Regionen wiederherstellen. Wird er umgesetzt, verlagert sich die finanzielle Verantwortung zurück auf die Bundesebene und entlastet so die kommunalen Haushalte. Das Ergebnis hängt von den Verhandlungen zwischen den Ländern und der Bundesregierung ab.

Quelle