Bundesapothekerkammer fordert härtere Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte
Finn SimonBundesapothekerkammer fordert härtere Strafen für illegale Medikamenten-Rabatte
Die Bundesapothekerkammer (ABDA) fordert schärfere Strafen gegen illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente. Zwar sind die Arzneimittelpreise in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) festgeschrieben, doch bieten einige niederländische Versandapotheken weiterhin unerlaubte Nachlässe an. Die ABDA drängt nun auf strengere Maßnahmen, um die Einhaltung der Vorschriften durchzusetzen.
Laut dem Vorschlag der ABDA könnten Apotheken, die gegen die Regeln verstoßen, mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro belegt werden. Zudem soll das Gesetz explizit alle Rabatte, Boni oder ähnliche Anreize für verschreibungspflichtige Arzneimittel verbieten. Mit diesen Änderungen sollen bestehende Schlupflöcher in der Regulierung geschlossen werden.
Die ABDA schlägt vor, die bisherigen vertraglichen Sanktionen in formelle Geldbußen nach § 397 SGB V umzuwandeln. Die Durchsetzung obläge dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), das die Einhaltung überwachen würde. Apotheken, die gegen die Vorschriften verstoßen, könnten sogar vorübergehend ihre Zulassung verlieren, Medikamente an Versicherte abzugeben – bis alle Strafen beglichen sind.
Trotz der in Deutschland geltenden Preisbindung gewähren niederländische Versandapotheken weiterhin illegale Rabatte. Die Vorschläge der ABDA zielen auf dieses anhaltende Problem ab, wobei keine offiziellen Daten vorliegen, wie viele niederländische Apotheken betroffen sind oder welche konkreten Schritte die deutsche Regierung bisher unternommen hat.
Falls die neuen Regeln verabschiedet werden, hätten die Behörden wirksamere Mittel, um illegale Preisnachlässe zu ahnden. Bußgelder und vorübergehende Sperren könnten Apotheken zwingen, die Preisdisziplin strenger einzuhalten. Der Vorstoß der ABDA spiegelt die wachsende Verärgerung über anhaltende Verstöße im Markt für verschreibungspflichtige Medikamente wider.