17 June 2026, 17:51

Brandenburgs Schulen kooperieren mit Bundeswehr für politische Bildung

Deutsche Militärjugendoffiziere können Schulen besuchen

Brandenburgs Schulen kooperieren mit Bundeswehr für politische Bildung

Brandenburgs Bildungsministerium und die Bundeswehr unterzeichnen Kooperationsvereinbarung zur Förderung der politischen Bildung

Das Bildungsministerium Brandenburgs und die Bundeswehr haben eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, um die politische Bildung an Schulen zu stärken. Die Vereinbarung schafft einen verbindlichen Rahmen für die langjährige Zusammenarbeit und zielt darauf ab, das kritische Denken der Schülerinnen und Schüler zu fördern sowie Einblicke in staatliche Verantwortung zu vermitteln.

Im Rahmen der Vereinbarung können Jugendoffiziere der Bundeswehr als externe Referentinnen und Referenten in den Unterricht eingeladen werden. Die Schulen behalten dabei die volle Entscheidungshoheit über Einladungen, und die Inhalte müssen sich am bestehenden Lehrplan orientieren. Die Offizierinnen und Offiziere treten als Gesprächspartner auf und behandeln Themen wie deutsche Außen- und Sicherheitspolitik, globales Krisenmanagement sowie nationale und europäische Sicherheitsinteressen.

Die Jugendoffiziere werden sich dabei an den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses orientieren, zu denen auch ein Indoktrinationsverbot gehört. Oberst Nikolas Scholtka, Kommandeur des Landeskommandos Brandenburg, betonte die Bedeutung einer multiperspektivischen Auseinandersetzung mit sicherheitspolitischen Fragen.

Die BSW-Fraktion übt scharfe Kritik an der Vereinbarung. Falk Peschel, bildungspolitischer Sprecher der BSW, bezeichnete sie als „institutionalisierte Kriegspropaganda“ im Klassenzimmer. Die Fraktion fordert nun die sofortige Aussetzung der Zusammenarbeit.

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Die Vereinbarung führt eine strukturierte Herangehensweise an die militärische Bildungsarbeit an Schulen ein. Sie ermöglicht Debatten über Sicherheitsthemen, während die Schulen die Teilnahme steuern. Kritiker werfen dem Vorhaben jedoch vor, die Grenze zu einer unangemessenen Einflussnahme zu überschreiten.

Quelle