19 April 2026, 08:08

Brandenburgs Polizei entlässt zwei Anwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Gruppe von Polizeibeamten sitzt an einem Tisch während einer Schulung, mit Mobiltelefonen und anderen Gegenständen auf dem Tisch, in einem Raum mit Fenstern und Deckenbeleuchtung.

Brandenburgs Polizei entlässt zwei Anwärter wegen mangelnder Verfassungstreue

Zwei Polizeianwärter in Brandenburg sind rechtmäßig entlassen worden, nachdem schwerwiegende Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkamen. Ein Obergericht bestätigte die Entscheidung und stellte fest, dass ihr Verhalten berechtigte Bedenken an ihrer Bindung an die demokratischen Grundsätze weckte.

Die Polizeiakademie Brandenburg hatte die beiden Anwärter zunächst nach Hinweisen von Ausbildern und Kollegen entlassen. Zeugenaussagen belegten verfassungsfeindliche Äußerungen der Männer, woraufhin eine Überprüfung ihrer Eignung für den Dienst eingeleitet wurde.

Die Betroffenen klagten gegen die Entlassung, doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies ihre Beschwerden ab. In der Begründung hieß es, dass bereits begründete Zweifel an der Verfassungstreue eines Beamten auf Probe ausreichen, um eine Entlassung zu rechtfertigen. Als Beamte auf Widerruf könnten sie jederzeit aus dem Dienst entfernt werden, falls sie als ungeeignet eingestuft würden.

Die Treue zur Verfassung ist eine zentrale Voraussetzung für alle Beamten in Deutschland. Das Gesetz verlangt, dass sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie sie im Grundgesetz verankert ist, aktiv verteidigen. Die Gerichtsentscheidung ist endgültig – eine weitere Berufung ist nicht möglich.

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Die Entlassung unterstreicht die strengen Maßstäbe, die an Beamte in Deutschland angelegt werden. Wer im öffentlichen Dienst tätig ist, muss durchgängig – in Wort und Tat – seine Verbundenheit mit der Verfassung unter Beweis stellen. Der Fall schafft einen klaren Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft.

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