17 April 2026, 04:07

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei gefälschter ETA-Reisegenehmigung

Schwarz-weißes Dokument mit handgeschriebenem Text, Amtssiegel und Farbskalen am unteren Rand, die eine Belohnung von fünf Emiraten für die Meldung von Fälschungen anzeigen.

Bielefelder Paar entgeht knapp Betrug bei gefälschter ETA-Reisegenehmigung

Paar aus Bielefeld entgeht im März 2026 nur knapp einem Betrug durch gefälschte Reisegenehmigungsseite

Ein Ehepaar aus Bielefeld ist im März 2026 nur knapp einem finanziellen Verlust durch eine betrügerische Website für Reisegenehmigungen entgangen. Die beiden hatten versucht, über eine inoffizielle Seite, die sie über eine Suchmaschine gefunden hatten, eine Elektronische Reiseerlaubnis (ETA) zu beantragen. Der Schwindel flog erst auf, als die endgültige Zahlungsaufforderung ungewöhnlich hoch ausfiel.

Die Bewerber begannen den Antrag, indem sie persönliche Daten und Kreditkarteninformationen in das System eingaben. Sie gingen davon aus, eine ETA zu beantragen, die seit Anfang 2025 für Reisen ins Vereinigte Königreich verpflichtend ist. Die offizielle Gebühr beträgt 18,50 Euro pro Person.

Bei der Zahlungsabwicklung belief sich die Gesamtforderung jedoch auf etwa 240 Euro – ein Vielfaches des erwarteten Betrags. Misstrauisch geworden, verweigerten sie die Transaktion und kontaktierten umgehend ihre Bank. Diese sperrte daraufhin ihre Kreditkarte, um betrügerische Abbuchungen zu verhindern.

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Die offizielle Website für ETA-Anträge ist *https://www.gov.uk/eta, wo alle Anträge direkt an die britischen Behörden zu richten sind. Die Verbraucherzentrale Deutschland* rät Reisenden, vor der Eingabe sensibler Daten die Authentizität der Website zu prüfen.

Das Paar erstattete am 13. März 2026 online Anzeige bei der Polizei und schilderte den Vorfall. Durch ihr schnelles Handeln konnten sie einen finanziellen Schaden abwenden – doch der Fall zeigt die Gefahren auf, die von inoffiziellen Portalen ausgehen. Die Behörden warnen weiterhin eindringlich davor, Anträge ausschließlich über die amtliche Regierungsplattform zu stellen.

Quelle