11 April 2026, 00:11

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Landwirtschafts-Silo nach 15 Jahren reparieren

Nahaufnahme einer gebrochenen und verwitterten Straßenoberfläche mit tiefen, breiten Rissen.

BGH-Urteil: Bauunternehmen muss mangelhaften Landwirtschafts-Silo nach 15 Jahren reparieren

Jahrzehntelanger Rechtsstreit um mangelhaften Landwirtschafts-Silo endet mit Grundsatzurteil

Der seit Jahren schwelende Rechtsstreit um einen fehlerhaften Fahrsilo hat mit einem endgültigen Urteil sein Ende gefunden. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein Bauunternehmen die Mängel an der Anlage trotz jahrelanger Nutzung vollständig beheben muss. Der Fall, der 2013 eingeleitet wurde, drehte sich um Risse und unebene Flächen, die kurz nach der Installation des Silos im Jahr 2010 aufgetreten waren.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Ausgangspunkt des Konflikts war der Bauauftrag eines Landwirts an eine Baufirma für die Errichtung eines Überfahrsilos im September 2010. Schon wenig später bildeten sich sichtbare Risse und Unebenheiten an der Oberfläche. Besorgt um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit leitete der Landwirt 2013 ein selbstständiges Beweisverfahren ein, um das Ausmaß der Schäden feststellen zu lassen.

2015 reichte der Landwirt Klage ein und forderte 120.000 Euro für vorläufige Reparaturkosten. Das Landgericht Ansbach gab ihm in vollem Umfang recht. Das Oberlandesgericht Nürnberg reduzierte die Entschädigungssumme jedoch später um ein Drittel – mit der Begründung, der Landwirt trage eine Mitschuld an dem Zustand des Silos.

Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Am 27. November 2025 urteilten die Richter, dass das Bauunternehmen die Mängel unabhängig von der Nutzungsdauer oder dem Zustand nach einer Sanierung vollständig zu beseitigen habe. Das endgültige Urteil (Aktenzeichen VII ZR 112/24) bestätigte die Verpflichtung des Unternehmens, die Konstruktion umfassend instand zu setzen.

Die Entscheidung verpflichtet die Baufirma, sämtliche Reparaturkosten ohne Abzüge zu übernehmen. Das Urteil schafft zudem einen Präzedenzfall für ähnliche Fälle, in denen es um mangelhafte Bauwerke und langjährige Nutzung geht. Beide Parteien müssen sich nun an die richterliche Anordnung halten.

Quelle