Betrüger fordern Bußgelder für Balkon-Solaranlagen – so schützen Sie sich
Finn ZimmermannBetrüger fordern Bußgelder für Balkon-Solaranlagen – so schützen Sie sich
Besitzer von Balkon-Solaranlagen erhalten betrügerische Schreiben mit Forderungen nach Bußgeldern für nicht angemeldete Installationen. Die Masche nutzt die Unsicherheit vieler Verbraucher über gesetzliche Pflichten aus und täuscht Empfänger mit gefälschten Strafzahlungen. Nun warnen Behörden vor den Betrugsversuchen, um weitere Opfer zu verhindern.
In den gefälschten Schreiben geben sich die Betrüger als Bundesnetzagentur aus. Den Empfängern wird vorgeworfen, ihre Photovoltaik-(PV)-Anlagen nicht im Marktstammdatenregister registriert zu haben. Um Konsequenzen zu vermeiden, wird in den Briefen eine sofortige Zahlung von 41,60 Euro gefordert – bei Ignorieren der Aufforderung innerhalb von 14 Tagen drohe ein „volles Bußgeld“ in Höhe von 208 Euro.
Zusätzlich werden die Besitzer aufgefordert, ihre Anlagen nachträglich anzumelden und einen jährlichen EEG-Bericht einzureichen. Die Bundesnetzagentur bestätigt jedoch, dass Absenderadresse und Kontaktdaten erfunden sind. Zwar besteht tatsächlich eine Meldepflicht innerhalb eines Monats nach Installation – doch echte Bußgelder werden niemals per unaufgefordertem Schreiben eingezogen.
Die Behörde rät Betroffenen, die Forderungen ignorieren und stattdessen Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei zu erstatten. Dies helfe den Ermittlern, die Täter zu ermitteln und weitere Betrugsfälle im Zusammenhang mit Solaranlagen zu verhindern.
Die Warnung unterstreicht, wie wichtig es ist, behördliche Schreiben kritisch zu prüfen. Zwar müssen Balkon-Solaranlagen tatsächlich registriert werden, doch echte Strafen werden niemals auf diesem Weg angekündigt. Opfer sollten den Betrug umgehend bei den Strafverfolgungsbehörden melden.






