Baden-Württemberg stoppt geplanten Apothekenstreik am 23. März
Landweiter Apothekenstreik in Baden-Württemberg am 23. März für unzulässig erklärt
Ein geplanter bundesweiter Protesttag der Apotheken in Baden-Württemberg am 23. März ist vom Sozialministerium des Landes für rechtswidrig erklärt worden. Der Entscheidung vorausgegangen war ein Aufruf des Landesapothekerverbands BW, wonach alle Apotheken aus Protest schließen sollten – allerdings war nie eine genaue Zahl der Teilnehmer bekannt gegeben worden. Die Behörden haben nun strenge Auflagen für mögliche Schließungen an diesem Tag festgelegt.
Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hatte zunächst zu einem flächendeckenden Schließungstag aufgerufen, um gegen die aktuellen Bedingungen zu protestieren. Das Sozialministerium griff jedoch ein und urteilte, dass eine ganztägige Schließung gegen geltende Vorschriften verstoßen würde. Nach den bestehenden Regelungen dürfen Apotheken ihre Öffnungszeiten lediglich auf drei Stunden pro Tag reduzieren – und das auch nur einmal pro Woche. Ein Protest in Form einer Schließung müsste sich daher an diese Grenze halten.
Als Reaktion zog der Verband seine ursprüngliche Forderung nach einem kompletten Streik zurück. Stattdessen schlug er alternative Protestformen vor, etwa das Tragen von Warnwesten durch das Personal, das Abdunkeln der Ladenbeleuchtung oder direkte Gespräche mit Kunden über die Missstände. Apotheken, die dennoch an einer teilweisen Schließung festhalten wollen, müssen der Landesapothekerkammer elektronisch Bescheid geben, falls sie nur drei Stunden öffnen möchten.
Obwohl das Ministerium einen flächendeckenden Streik untersagt hat, können einzelne Apotheken weiterhin eigenständig schließen – müssen dann aber persönlich für die Konsequenzen geradestehen. Die Entscheidung überlässt die endgültige Wahl damit jedem Betriebsinhaber, allerdings unter strenger rechtlicher Aufsicht.
Der Protest wird nun in abgewandelter Form stattfinden, wobei die Apotheken die Vorgaben des Ministeriums einhalten müssen. Wer seine Öffnungszeiten verkürzen möchte, muss die angepassten Pläne vorab einreichen. Ein ganztägiger Streik wird es damit nicht geben – doch die grundlegenden Sorgen der Branche bleiben weiterhin ungelöst.