Autor kämpft gegen Strafbefehl – und deckt Systemfehler im Justizapparat auf
Claudia SchmidtAutor kämpft gegen Strafbefehl – und deckt Systemfehler im Justizapparat auf
Ein deutscher Autor hat sich nach einer Strafe für einen vier Jahre alten Tweet öffentlich gegen das deutsche Strafbefehlsverfahren ausgesprochen. Der Fall wirft die Frage auf, wie mehr als die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland ohne Gerichtsverhandlung erledigt werden – oft, ohne dass Angeklagte ihre Rechte kennen. Die Erfahrung des Schriftstellers lenkt zudem den Blick auf ein umstrittenes Gesetz, das zur Verfolgung von Beleidigungen gegen Politiker genutzt wird.
Der Autor wurde zu 90 Tagessätzen verurteilt, weil er den CDU-Politiker Philipp Amthor 2020 auf Twitter als „rassistischen Arschloch“ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die Äußerung habe Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“. Die Anklage stützte sich auf Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs, der Beleidigungen gegen Amtsträger im Dienst unter Strafe stellt.
Der Schriftsteller legte gegen den Strafbefehl Widerspruch ein – und gewann. Doch er fürchtet, dass die meisten Betroffenen solche Bußgelder akzeptieren, ohne zu wissen, dass sie Einspruch einlegen können. Nach deutschem Recht wird eine Verurteilung automatisch rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt wird.
Paragraf 188 steht seit Langem in der Kritik, unter anderem vom UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit. Da die Verjährungsfrist fünf Jahre beträgt, können selbst alte Social-Media-Posts noch zu Verfahren führen. Der Autor fordert nun die Abschaffung oder Reform des Gesetzes, da es seiner Meinung nach die Meinungsfreiheit einschränke.
Obwohl der Fall für den Schriftsteller positiv ausging, bleibt das grundsätzliche Problem bestehen: Strafbefehle erledigen den Großteil der deutschen Strafverfahren ohne richterliche Prüfung. Für viele bedeutet das Verurteilungen ohne die Möglichkeit, sich vor Gericht zu verteidigen.






