A39-Ausbau zwischen Wolfsburg und Gifhorn bleibt vorerst gestoppt
Der Ausbau der Autobahn A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg bleibt vorerst gestoppt. Eine für nächste Woche erwartete Gerichtsentscheidung könnte klären, ob die Bauarbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgesetzt werden dürfen. Das Projekt sieht sich seit Jahren mit Klagen von Umweltschutzverbänden konfrontiert.
Die A39 soll Lüneburg, Wolfsburg, Helmstedt, Wolfenbüttel, Braunschweig und Salzgitter verbinden, bevor sie in die A7 mündet. Im südlichen Abschnitt führt die Trasse von Wolfsburg bis nach Ehra im nördlichen Landkreis Gifhorn. Zudem ist zwischen dem Autobahnkreuz Weyhausen und der künftigen Anschlussstelle Ehra der Bau eines neuen Rasthofs am Tappenbecker Moor geplant.
Die Autobahn GmbH stuft den Status des südlichen Abschnitts derzeit als „Planfeststellungsbeschluss liegt vor, ist aber nicht vollziehbar“ ein – und zwar bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte bereits 2019 Klage eingereicht und damals in erster Instanz Recht bekommen. Dies führte im Dezember 2020 zu einer Planergänzung und einem ergänzenden Verfahren.
2024 reichte der BUND eine weitere Klage ein. Die mündliche Verhandlung, die zunächst verschoben worden war, findet nun am 23. Juni statt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird voraussichtlich am Dienstag sein Urteil verkünden. Die anstehende Entscheidung wird darüber bestimmen, ob die Arbeiten in den Abschnitten Wolfsburg und Gifhorn fortgeführt werden können. Bis dahin ruhen die Bauarbeiten. Zudem hängt von dem Urteil ab, ob der Planfeststellungsbeschluss für den südlichen Abschnitt vollstreckbar wird.






